Gerne übernehmen wir die Verwaltung Ihrer Immobilie, welche wir mit Leidenschaft ausführen.
Wir verwalten Stockwerkeigentum und Miteigentum auf welches wir uns spezialisiert haben.
Die Umsetzung unserer Werte ist uns dabei ein grosses Anliegen.
Link zu unseren Werten.
• Stockwerkeigentümer-Reglement (Stweg)
oder Nutzungs- und Verwaltungsordnung (MeG)
• Aktuellen Verwaltungsvertrag
und wenn möglich:
• Letzte Abrechnung und/oder Budget
• Letztes Versammlungsprotokoll
Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt.
Gerne stellen wir uns dann auch für eine Besichtigung und/oder Ausschuss-Sitzung zur Verfügung, um uns vorzustellen, Fragen und Anliegen zu klären und den weiteren Ablauf zu besprechen.
Wir freuen uns auf den Konakt mit Ihnen.
Telefon: 061 599 03 06 / Email: info@ac-advisa.ch
Die Verwaltungsverträge enthalten fast immer eine Kündigungsfrist. Diese wird meistens auf 3 oder 6 Monate per Jahresende angesetzt.
ABER: Gemäss Gesetz OR-Artikel 404 (1), können Sie grundsätzlich, trotz der vertraglichen Kündigungsfrist, jederzeit per sofort künden.
Der Verwaltungsvertrag ist "Auftragsrecht" und ist somit jederzeit per sofort kündbar.
OR-Artikel 404, Absatz 2 (Unzeit), kann bei Verwaltungsverträgen fast ausnahmslos ausgeschlossen werden und führt dadurch nicht zum Schadenersatz.
Web: www.ac-advisa.ch
oder: www.atreu.ch
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